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BGH, 15.05.2003 - 3 StR 119/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 405 Satz 2 StPO
Adhäsionsantrag (fehlende Eignung zur Erledigung im Strafprozess; besondere Sachkunde des Zivilrichters) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Entscheidung über den Adhäsionsantrag; Besondere Sachkunde des Zivilrichters; Angemessenheit des Verhältnisses zwischen Kapital- und Rentenbetrag
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 405 Satz 2; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 472 a Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 405
Absehen von der Adhäsionsentscheidung bei schwierigen zivilrechtlichen Fragen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.11.2002 - 3 StR 395/02
Adhäsionsverfahren (fehlende Eignung); Erstreckung auf einen Mitangeklagten …
Auszug aus BGH, 15.05.2003 - 3 StR 119/03
Im Sinne dieser Vorschrift ist ein Antrag zur Erledigung im Strafverfahren auch dann nicht geeignet, wenn schwierige bürgerlichrechtliche Rechtsfragen entschieden werden müßten (BGH, Beschl. vom 19. November 2002 - 3 StR 395/02;… Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 405 Rdn. 4).